105 Anklagen nach Kontrollen der Pyrotechnik

Seit Ende Oktober wurden im Bezirk Hollabrunn Schwerpunktkontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz durchgeführt. Infolgedessen wurden 105 Personen wegen Verstößen bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt und 5.800 zündbare Gegenstände sichergestellt. Laut Polizeiangaben vom Mittwoch wurden rund 5.800 verbotene zündbare Gegenstände vorläufig sichergestellt. Die Kontrollen im Grenzbereich werden in den kommenden Wochen noch intensiviert, kündigte die Exekutive an.

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich warnte ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper und vor unsachgemäßer Verwendung pyrotechnischer Artikel. Es wurde auch ein Appell „an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger“ gerichtet, um Unfälle und gefährliche Vorfälle mit Pyro-Gegenständen zu vermeiden, die häufig auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen sind.

„Besonders verbotene und leichtsinnige Handhabung von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, ohne erforderliche Qualitäts- und Zulassungskriterien, birgt großes Gefahrenpotenzial“, hieß es. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch „empfindlich hohe Geldstrafen.“

In den beiden vergangenen Jahren kam es in Niederösterreich während der Silvesternacht zu tödlichen Unfällen. Beim Jahreswechsel auf 2022 starb ein 23-Jähriger nach der Zündung eines Pyro-Gegenstandes der Kategorie F4, der zuvor in Tschechien gekauft und rechtswidrig nach Österreich importiert worden war. In der letzten Silvesternacht starben zwei 18-Jährige infolge einer Kugelbomben-Explosion in Ternitz (Bezirk Neunkirchen), die ebenfalls illegal in Tschechien gekauft worden war.

Gernot Jahn
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