Fritzl: Gericht entscheidet über Enthaftung

Am Landesgericht in Krems wird am Donnerstag über die Zukunft von Josef Fritzl entschieden. Seine Anwältin fordert seine Enthaftung, möglich wäre aber auch eine Verlegung in den Normalvollzug. Über die Verlegung von Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wird am Donnerstag ein Drei-Richter-Senat in einer nicht öffentlichen Anhörung entscheiden. Dabei soll auch Fritzl selbst angehört werden. Hintergrund ist, dass in Österreich eine Entlassung – auch aus lebenslanger – Haft möglich ist, sofern keine Gefahr von dem Täter mehr ausgeht. Laut Fritzls Anwältin Astrid Wagner wird ihm eben das durch ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt: Der 88-Jährige sei körperlich angeschlagen und dement. Wenn dem Wechsel in den Normalvollzug zugestimmt wird, wird daher auch über eine bedingte Entlassung entschieden, heißt es vom Landesgericht Krems. Erwartet wird aber, dass Fritzl seine lebenslange Haftstrafe im Normalvollzug verbüßen muss, heißt es aus Justizkreisen gegenüber noe.ORF.at. Fritzl würde dann in ein anderes Stockwerk in der Justizanstalt Krems verlegt und – je nach Erfordernis – weniger intensive Therapien und Behandlungen erhalten. Der Strafrechtsexperte Alois Birkelbauer sieht das anders. Er hält eine bedingte Enthaftung von Fritzl für „naheliegend“ – mehr dazu in Entlassung von Fritzl „durchaus naheliegend“, (noe.ORF.at, 15.1.2024). Die Entscheidung darüber könnte noch am Donnerstag oder aber in einigen Wochen mit einem schriftlicher Beschluss bekannt gegeben werden. Der Inzestfall hat 2008 die ganze Welt erschüttert: Josef Fritzl – mittlerweile hat er seinen Namen geändert – hielt seine eigene Tochter 24 Jahre im Keller seines Hauses gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Erst als ein Kind medizinische Hilfe benötigte, kam der Fall ans Tageslicht. 2009 wurde der damals 73-Jährige rechtskräftig zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – also in den Maßnahmenvollzug – verurteilt.

Gernot Jahn
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