In Niederösterreich soll es für neue Industrie- und Gewerbegebiete eine Höchstgrenze von zwei Hektar geben, es sei denn, sie werden von mehreren Gemeinden gemeinsam betrieben. Eine entsprechende Änderung des Raumordnungsgesetzes soll im Dezember beschlossen werden. Künftig dürfen Baulandflächen maximal zwei Hektar groß sein, um als Industrie- oder Gewerbegebiet gewidmet zu werden. Diese Regelung soll jedoch nicht gelten, wenn ein Gewerbegebiet interkommunal betrieben wird. Das bedeutet, dass sich mindestens zwei Gemeinden auf eine Zusammenarbeit einigen und Kosten und Einnahmen teilen müssen. Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) spricht von einer weitreichenden Maßnahme für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden: „Es kann nicht mehr passieren, dass die eine Gemeinde Einnahmen und Arbeitsplätze hat und die andere Gemeinde den Durchzugsverkehr und andere negative Auswirkungen hat.“ Pernkopf spricht von einer „klugen Steuerung“, durch die man auch eine Konkurrenzsituation zwischen mehreren Gemeinden vermeiden könne. Niederösterreich hat im Vorjahr pro Tag 2,3 Hektar Boden verbraucht. Im Vergleich zu 2021 entspricht dies einem Anstieg und einer Fläche, die der Bund als Zielsetzung für ganz Österreich festgelegt hat, nämlich 2,5 Hektar pro Tag. Bereits im September hatten Experten festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen des Landes nicht die gewünschte Wirkung erzielten und strengere Maßnahmen gefordert. Die Zwei-Hektar-Grenze habe sich aus der Praxis herauskristallisiert, sagt Pernkopf, der in Niederösterreich für die Raumordnung zuständig ist. „Kleinere Betriebe sollen sich weiterhin unkompliziert in der eigenen Gemeinde ansiedeln können, das stellen wir so sicher.“ Rudolf Scheuvens, Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung der Technischen Universität (TU) Wien, stellte fest, dass mit der Änderung „ein wesentlicher Beitrag zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme und gegen Zersiedelung geleistet“ werde. Die Änderung des Raumordnungsgesetzes soll am 14. Dezember im Landtag diskutiert und beschlossen werden, kündigte Pernkopf an. Die Initiative wurde auch vom niederösterreichischen Gemeindebundpräsidenten Johannes Pressl (ÖVP) begrüßt. Die neue Regelung „spart Boden, erleichtert die Kostentragung und ermöglicht auch mehreren Gemeinden Einnahmen aus der Kommunalsteuer“.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar