Änderungen für 2024 geplant
Da sich das Jahr 2024 nähert, werden mehrere wichtige Änderungen der CSG die französischen Rentner betreffen. Zunächst werden die Einkommensschwellen für die CSG-Befreiung um 5,3% angehoben. Diese Erhöhung ist besonders bemerkenswert, da sie höher ist als die durchschnittliche Rentenanpassung, welche im Jahr 2022 durchschnittlich 3,1% betrug – mit einer Erhöhung von 1,1% im Januar und 4% im Juli desselben Jahres.
Hingegen bleiben die auf Renten angewendeten CSG-Sätze unverändert, mit vier verschiedenen Stufen je nach Referenzeinkommen:
- Der Nullsatz
- Der reduzierte Satz von 3,8%
- Der mittlere Satz von 6,6%
- Der reguläre Satz von 8,3%
Allerdings könnten aufgrund der Anhebung der Schwellenwerte mehr Rentner für reduzierte Sätze oder sogar eine vollständige Befreiung in Frage kommen, abhängig von ihrem Referenzeinkommen. Die neuen CSG-Staffelungen für 2024 gelten für ab Januar fällige Rentenzahlungen.
Wie wird die CSG berechnet?
Das Referenzeinkommen (Revenu Fiscal de Référence, RFR) spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der CSG für Rentner. Auf der Grundlage dieses Einkommens, das im Juli-August 2023 auf Basis der Besteuerung von 2022 ermittelt wird, wird die teilweise oder vollständige Befreiung von der CSG für 2024 festgelegt.
Neben der CSG unterliegen Rentner auch anderen verpflichtenden Abzügen wie dem Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld (CRDS) von 0,5% und dem Zusatzbeitrag zur Solidaritätsautonomie (Casa) von 0,3%. Diese Beiträge werden ebenfalls vom RFR beeinflusst und können unter bestimmten Bedingungen teilweise oder vollständig befreit werden.
Wer wird 2024 von der CSG befreit sein?
Um im Jahr 2024 vollständig von der CSG befreit zu sein, muss Ihr in 2022 erhaltenes und in 2023 gemeldetes Einkommen ein RFR von höchstens 12.230 € ergeben. In diesem Fall sind Sie von der CSG, aber auch von CRDS und Casa befreit. Wenn Ihr Referenzeinkommen mehr als einen Steueranteil umfasst, erhöht sich die Grenze:
- 1,5 Anteile: 15.495 €
- 2 Anteile: 18.760 €
- 2,5 Anteile: 22.026 €
- 3 Anteile: 25.291 €
Zusätzlich 3.265 € pro zusätzlicher halber Anteil. Wenn Sie den reduzierten Satz von 3,8% in Anspruch nehmen, sind Sie nur von der Casa befreit, aber auch von Beiträgen zur Krankenversicherung für Zusatzrenten.
Die Glättung der Schwelleneffekte für die CSG der Rentner im Jahr 2024
Es wurde ein Glättungsmechanismus eingeführt, um plötzliche Erhöhungen der CSG zu vermeiden, wenn eine Einkommensschwelle geringfügig überschritten wird. Diese Glättung ist so konzipiert, dass die Rentner nur dann einem höheren CSG-Satz unterliegen, wenn ihr Referenzeinkommen die Schwelle für den reduzierten Satz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt.
Die Glättung der Schwelleneffekte gilt, wenn Rentner vom reduzierten CSG-Satz von 3,8% auf einen höheren Satz (entweder 6,6% oder 8,3%) wechseln und wenn sie vom Nullsatz des Zusatzbeitrags zur Solidaritätsautonomie (Casa) auf den regulären Satz von 0,3% wechseln.
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