40-Jähriger wegen Vergewaltigung von sieben Frauen verurteilt

Ein ehemaliger in der Musikbranche tätiger Mann wurde am Montag in Korneuburg wegen Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der 40-Jährige wird außerdem in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Sieben Frauen hatten Anzeige gegen den Mann erstattet, der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Bei dem 40-Jährigen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Vermittler von Künstlern und Produzentinnen im Musikbereich. Der österreichische Staatsbürger lernte in dieser Funktion viele junge Frauen kennen, die in der Szene Fuß fassen wollten – nicht zuletzt aufgrund der Freundschaft des Beschuldigten zu einem bekannten deutschsprachigen Rapper.

Der Fall kam 2021 ins Rollen, als vier Frauen dem bisher strafrechtlich Unbescholtenen vorgeworfen haben sollen, ihnen mit Hilfe alkoholischer Getränke K.-o.-Tropfen verabreicht zu haben. Später soll es zu Vergewaltigungen der Wehrlosen gekommen sein. Als Schauplatz gilt ein Tonstudio des 40-Jährigen im Bezirk Tulln – das Objekt habe immer wieder als Treffpunkt mit jungen Frauen gedient. Ende 2021 brachten zwei laut Staatsanwaltschaft unabhängig voneinander getätigte Anzeigen den Fall ins Rollen. Es kam zur Festnahme, Untersuchungshaft wurde verhängt. Später erstatteten fünf weitere Frauen Anzeigen.

Der Sachverständige Peter Hofmann kam in seinem psychiatrischen Gutachten zum Schluss, dass von dem 40-Jährigen große Gefahr ausgehe, analoge strafbare Handlungen „in absehbarer Zeit zu begehen“. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum seien daher gegeben, hieß es seitens der Anklagebehörde. Verteidiger Klaus Ainedter sah hingegen „keinen einzigen objektivierbaren Beweis bei sieben Zeuginnen“.

Die mehrtägige Verhandlung fand in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach der Urteilsverkündung am Montag gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, Verteidiger Ainedter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Den Opfern wurden laut Gerichtsangaben Beträge von 1.000 bis 55.000 Euro zugesprochen.

Gernot Jahn
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