Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl beschäftigt erneut das Landesgericht Krems. Ein Dreiersenat prüft, ob er vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt wird. Eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Josef Fritzl – er hat inzwischen seinen Namen geändert – in den sogenannten Normalvollzug war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen gewesen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte. Laut Ferdinand Schuster, dem Sprecher des Landesgerichts Krems, gab es im März 2023 einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Dieser sei aber wiederum vom OLG Wien als Rechtsmittel-Instanz aufgehoben worden, woraufhin das Kremser Landesgericht im Mai des Vorjahres wieder ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben habe. Gutachten: Keine strafbaren Handlungen Besagte Expertise der Sachverständigen Heidi Kastner machte am Wochenende via „Kronen Zeitung“ die Runde. Attestiert wird Josef Fritzl darin demnach, dass von ihm aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze. Schuster bestätigte auf Anfrage, dass laut dem Gutachten aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vorliegen. Die Erkrankung sorge dafür, dass „Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden“. In Krems wird aktuell darauf gewartet, dass der Akt von der Sachverständigen wieder zum Landesgericht zurückgelangt. In der Folge sichtet der Dreisenat den Inhalt, auch die Staatsanwaltschaft darf sich zum Gutachten äußern. Möglich, aber wenig wahrscheinlich ist laut Schuster, dass es auch eine Anhörung von Josef Fritzl gibt. Generelle Entlassung? Der Dreiersenat fällt letztlich einen schriftlichen Beschluss. Einen möglichen Zeithorizont dafür gebe es aktuell noch nicht, wurde betont. In Bezug auf diese bevorstehende Entscheidung gibt es dann auch wieder für Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft die Beschwerdemöglichkeit beim OLG Wien. Beschlossen wird in Krems in erster Linie, ob Josef Fritzl bedingt aus der Maßnahme entlassen wird. Wird dies bejaht, werde der Dreiersenat gleichzeitig auch über eine generelle bedingte Entlassung entscheiden, skizzierte Schuster. Rechtlicher Hintergrund ist, dass für zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren eine solche bedingte Entlassung möglich ist. Im Fall von Fritzl wurde diese Frist 2023 erfüllt. Fritzl wurde im April 2008 festgenommen, im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht.
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