Aufgrund der vermehrten Nachweise der Geflügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestimmte Risikogebiete ausgewiesen, für die nun Stallpflicht gilt. Darunter sind auch Teile des Bezirks Amstetten.
VogelgrippeErreger der Vogelgrippe (Aviäre Influenza oder Geflügelpest) sind Influenzaviren und kommen weltweit vor. Die Vogelgrippe ist für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine indirekte Ansteckung über Luft möglich.
In den betroffenen Gebieten gilt ab heute, Dienstag, ab 50 Vögel bis auf weiteres die Stallpflicht. Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Betroffen ist in Niederösterreich der Großteil des Bezirkes Amstetten und angrenzende Regionen Oberösterreichs. Im Burgenland gilt die Stallpflicht in den Bezirken Jennersdorf und Güssing, sowie in Regionen im Mittel- und Nordburgenland. In Kärnten sind 62 Gemeinden in allen Bezirken betroffen.
Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.
Die AGES hat Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko definiert. Keine Erkrankungen bei Menschen nachgewiesen. Die Maßnahmen dienen der Ages zufolge dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.
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