Viele Verbesserungen
Das zusätzliche Rentensystem Agirc-Arrco hat im November 2023 eine beispiellose Aufwertung erfahren, die einen wichtigen Schritt für die Kaufkraft der Rentner darstellt. Diese Aufwertung zeigt sich in einer Erhöhung der Renten um 4,9%. Diese Erhöhung berücksichtigt die Inflation und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
Eine weitere bedeutende Änderung ist die Abschaffung des Malus für neue Rentner ab November 2023. Diese Abschaffung bedeutet, dass Rentner keine Kürzung ihrer Rente (10% für 3 Jahre) mehr hinnehmen müssen, wenn sie sich entscheiden, ihre Rente ab dem gesetzlichen Alter in Anspruch zu nehmen. Dieses veraltete System war nicht nur weniger einschränkend, sondern hatte vor allem aufgrund des späteren Renteneintrittsalters, das auf 64 Jahre verschoben wurde, keine Berechtigung mehr.
Neben der Aufwertung der Renten hat das Agirc-Arrco-System neue günstige Standards für den Bezug von Erwerbsminderungsrenten eingeführt. Diese neuen Regeln bieten Rentnern die Möglichkeit, eine Berufstätigkeit wieder aufzunehmen und gleichzeitig ihre Altersrente zu beziehen.
Diese erhöhte Flexibilität verfolgt ein doppeltes Ziel: Einerseits ermöglicht sie es den Rentnern, ihr Einkommen zu ergänzen und andererseits fördert sie die Aufrechterhaltung einer beruflichen Tätigkeit unter Senioren, was zu ihrem Wohlbefinden und ihrer sozialen Integration beiträgt.
Zusätzliche Hilfe für Rentner
- Die Solidaritätsrente für ältere Menschen (Allocation de Solidarité aux Personnes Ágées, ASPA): Diese Leistung soll ein Mindesteinkommen für Rentner mit den niedrigsten Einkommen garantieren. Im Jahr 2024 wird der ASPA um 5,2% aufgewertet.
- Die einfache Sozialhilfe für ältere Menschen (Allocation Simple d’Aide Sociale aux Personnes Ágées): Diese Hilfe ist für diejenigen gedacht, die keine ausreichende Rente erhalten und ist eine direkte Antwort auf die Armut unter Senioren. In voller Höhe beträgt die einfache Hilfe zur häuslichen Pflege 11.533,02 € pro Jahr oder 961,08 € pro Monat.
- Die persönliche Autonomiehilfe (Allocation Personnalisée d’Autonomie, APA): Diese Maßnahme richtet sich an Rentner, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes bei täglichen Aktivitäten Unterstützung benötigen. Die APA trägt zur Deckung der Kosten für Pflege und Betreuung zu Hause bei.
- Die Hinterbliebenenrente (Pension de Réversion): Diese Rente wird dem überlebenden Ehepartner eines verstorbenen Rentners gezahlt. Sie gewährt ihm ein zusätzliches Einkommen basierend auf den vom Verstorbenen erworbenen Rentenansprüchen. Ihr Betrag entspricht 54% der Rente des Mitglieds. Wenn der Ehepartner 3 oder mehr Kinder hat, wird der Betrag der Hinterbliebenenrente um 10% erhöht.
- Die zusätzliche Invaliditätsrente (Allocation Supplémentaire d’Invalidité, ASI): Die ASI bietet Rentnern mit einer Behinderung und geringem Einkommen zusätzliche finanzielle Mittel.
- Die Sozialwohnungsbeihilfe (Allocation Logement Sociale, ALS): Diese finanzielle Hilfe soll die Wohnkosten für Rentner mit niedrigem Einkommen reduzieren.
- Die Hilfe für behinderte Erwachsene (Allocation aux Adultes Handicapés, AAH): Für behinderte Rentner bietet die AAH eine bedeutende finanzielle Unterstützung, die es ermöglicht, die Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung besser zu bewältigen. Im April 2024 wird diese Hilfe für Alleinstehende in voller Höhe 1.016 € erreichen. Sie bleibt jedoch leider unterhalb der Armutsgrenze, die bei etwa 1.063 € liegt.
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