Zusatzrenten: Franzosen, die 2024 noch von der Malus betroffen sind

Warum gibt es den Malus?

Das Bonus-Malus-System wurde 2019 im Rahmen der Reform der Zusatzrenten eingeführt. Ziel war es, Arbeitnehmer dazu zu bewegen, ihre berufliche Tätigkeit zu verlängern, um das finanzielle Gleichgewicht der Rentensysteme zu erhalten. Dieses System sollte einen verzögerten Renteneintritt fördern, insbesondere für Arbeitnehmer, die ihren vollen Rentenanspruch vor dem Alter von 67 Jahren erreichten.

Der Malus oder Solidaritätsfaktor bestand in einer Reduzierung der Zusatzrente um 10% für eine Dauer von drei Jahren. Diese Reduzierung galt für Arbeitnehmer des privaten oder landwirtschaftlichen Sektors, die ab 1957 geboren wurden und ihre Rente mit vollem Anspruch in Anspruch nahmen, ohne darauf zu warten, 67 Jahre alt zu werden.

Wie man den Bonus auf seine Zusatzrente erhält

Parallel zum Malus führte das Agirc-Arrco-System für Zusatzrenten auch einen Bonus ein, um die Verschiebung des Renteneintritts zu fördern.

Das Konzept des Bonus ist einfach: eine Erhöhung der Zusatzrente für diejenigen anzubieten, die ihren Renteneintritt über das Alter des vollen Rentenanspruchs hinausschieben. Diese Erhöhung hängt von der Dauer der Verschiebung des Renteneintritts ab. Bei einer Verschiebung von zwei Jahren profitierten die Arbeitnehmer von einer Erhöhung von 10%. Diese Erhöhung konnte auf 20% für eine Verschiebung von drei Jahren und sogar auf 30% für diejenigen ansteigen, die ihren Renteneintritt um vier Jahre oder mehr hinausschoben.

Die schrittweise Abschaffung des Malus im Jahr 2024

Im Oktober 2023 haben die Verwalter von Agirc-Arrco in Absprache mit den Sozialpartnern die radikale Entscheidung getroffen, das Bonus-Malus-System abzuschaffen. Diese Abschaffung folgt einer breiten Debatte und einer Neubewertung des Systems für Rentner und den Arbeitsmarkt. Dieses System war eine Quelle von Komplexität und Frustration für viele Arbeitnehmer, die sich dem Rentenalter näherten.

Einerseits wurde das System als benachteiligend für diejenigen wahrgenommen, die sich dafür entschieden, ihre Rente bereits bei Erreichen des vollen Anspruchs in Anspruch zu nehmen, insbesondere für Arbeitnehmer mit langen Laufbahnen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Andererseits bestand das Ziel darin, das System der Zusatzrenten zu vereinfachen und gerechter zu gestalten. Mit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters hatte es auch keinen Sinn mehr, diesen Malus beizubehalten.

Die vom Malus betroffenen Personen im Jahr 2024

Trotz der angekündigten Abschaffung des Bonus-Malus-Systems ab dem 1. April 2024 werden einige Rentner in den ersten Monaten des Jahres 2024 weiterhin von der Malus betroffen sein. Dies betrifft eine spezielle Kategorie von Rentnern.

Der Malus wird weiterhin für Rentner gelten, die ihre Rente vor dem 1. April 2024 in Anspruch genommen haben, d.h. diejenigen, die ihre Zusatzrente unter dem alten Bonus-Malus-Regime liquidiert haben.

Diese Rentner sind hauptsächlich Arbeitnehmer des privaten oder landwirtschaftlichen Sektors, die ab 1957 geboren wurden und sich dafür entschieden haben, ihre Rente bereits bei Erreichen ihres vollen Anspruchs in Anspruch zu nehmen, aber bevor sie das Alter von 67 Jahren erreicht haben.

Diese Rentner werden keine Rückerstattung für die nicht gezahlten Beträge zwischen dem Zeitpunkt der Liquidation ihrer Rente und dem 1. April 2024 erhalten. Für sie war das Bonus-Malus-System noch wirksam und folglich bleibt die Reduzierung von 10% auf ihre Rente bis zu diesem Stichtag bestehen.

Gernot Jahn
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Ich bin Jahn Gernot, ein Reise- und Abenteuerliebhaber. Ich liebe es, verschiedene Kulturen und Länder auf der ganzen Welt zu entdecken. Außerdem bin ich ein Tierliebhaber, der gerne Zeit damit verbringt, sie zu beobachten und zu beschützen. Ich verbringe viel Zeit damit, neue Dinge zu lernen und teile mein Wissen gerne mit meinen Mitmenschen.

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