Im Jahr 2023 fiel die Erhöhung des CO2-Preises aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise geringer aus als ursprünglich gesetzlich vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Preis jedoch wie geplant auf 45 Euro pro Tonne. Die Höhe des Klimabonus, der die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Bevölkerung begrenzen soll, hängt vom CO2-Preis ab und steht für 2024 noch nicht fest.
Bis zum 4. Januar informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die im Jahr 2024 kommen werden. Die einmalig zu zahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird ab dem 1. Januar ebenfalls erhöht. Sie steigt für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Laut ÖAMTC führt dies bei reinen Benzin- und Dieselautos zu höheren Kosten. Für ein Neufahrzeug der unteren Mittelklasse im Wert von etwa 30.000 Euro steigt die NoVA beispielsweise um rund 300 Euro. Bei Neuwagen mit hohem Verbrauch fällt die Erhöhung noch stärker aus. Lediglich einzelne Hybride, insbesondere Plug-In-Hybride, emittieren weniger und kosten damit nicht mehr. Für Elektroautos muss weiterhin keine NoVA gezahlt werden. Auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder steigt die NoVA.
Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen könnte ebenfalls teurer werden. Ab dem 1. Januar gibt es neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw, die ab 2024 um 34,56 Euro höher ausfällt. Verschärfungen gibt es auch bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Hier sind höhere Steuern zu zahlen, wenn der Treibhausgasausstoß einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Ab 2024 liegt dieser Wert bei 129 Gramm CO2 je Kilometer für erstmalig zugelassene Fahrzeuge.
Privatpersonen erhalten auch im Jahr 2024 bis zu 5.000 Euro für den Kauf eines Elektroautos. Laut ÖAMTC wird es einfacher, sich die Kosten für das Aufladen des Firmenautos steuerfrei erstatten zu lassen. Ab dem 1. Januar 2023 genügen hierfür rückwirkend Fahrzeugaufzeichnungen zu Lademenge und -ort. Ebenfalls rückwirkend ab Januar 2023 sollen die Leasingraten für Wallboxen, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernehmen, steuerfrei werden, wenn die Anschaffungskosten maximal 2.000 Euro betragen.
Die Förderungen für E-Mobilität werden im Jahr 2024 fortgesetzt. Insgesamt stehen dafür 114,5 Millionen Euro zur Verfügung. Privatpersonen erhalten für den Kauf eines Elektroautos weiterhin bis zu 5.000 Euro, für E-Motorräder gibt es bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastrukturen wie Wallboxen und Ladekabel werden weiterhin mit bis zu 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1.800 Euro. Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen gibt es bis zu 30.000 Euro Förderung. Weitere 10 Millionen Euro sollen in den Ausbau des Schnellladenetzes in derzeit unterversorgten Gebieten fließen.
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